Nutzungsbedingungen
Anbieter |
NivoSec OÜ |
Vertretungsberechtigte Person |
A. Emre ERYILMAZ |
Anschrift |
Ahtri tn 12, Kesklinna linnaosa, 15551 Tallinn, Estland |
Domain |
nivosec.de |
Kontakt |
[email protected] · +4942137703994 |
Registerangaben |
Estonian Commercial Register |
Handelsregisternummer |
17508464 |
USt-IdNr. |
EE103008394 |
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsstruktur
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Website NivoSec unter nivosec.de sowie für alle über die Website, per E-Mail, Telefon, Chat, Messenger oder sonstige Kommunikationswege angebahnten und beauftragten Leistungen von NivoSec. Sie erfassen insbesondere digitale Meldeprozesse und begleitende Unterstützungsleistungen bei Online-Erpressung, Sextortion, Bildmissbrauch, KI-generierten oder manipulierten Darstellungen, reputationsbezogenen Suchtreffern, Plattformmeldungen, Hosting-, Domain- und Abuse-Meldungen sowie präventiven Schutzmaßnahmen bei intimen oder nicht einvernehmlich veröffentlichten Inhalten.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn NivoSec ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Eine bloße Kenntnisnahme, eine Leistungserbringung oder ein Schweigen auf übersandte Bedingungen stellt keine Zustimmung dar.
(3) Die Website dient der Darstellung des Leistungsangebots, der Kontaktaufnahme, der Vorprüfung und der strukturierten Entgegennahme von Informationen. Alle Inhalte der Website sind allgemeine Informationen und ersetzen keine rechtliche, medizinische, psychologische, steuerliche oder sicherheitsbehördliche Beratung.
(4) Soweit zwischen den Parteien ein gesondertes Angebot, ein Auftragsformular, eine Leistungsbeschreibung, eine individuelle E-Mail-Bestätigung oder ein sonstiger Einzelvertrag besteht, gehen diese individuellen Vereinbarungen diesen Nutzungsbedingungen vor. Ergänzend gelten die vorliegenden Bedingungen.
§ 2 Anbieterinformationen und Kommunikation
(1) Anbieter und Vertragspartner ist NivoSec, OÜ, Ahtri tn 12, Kesklinna linnaosa, 15551 Tallinn, Estland. Die vertretungsberechtigte Person ist A. Emre ERYILMAZ. Registerangaben: Estonian Commercial Register. Handelsregisternummer: 17508464. USt-IdNr.: EE103008394.
(2) Rechtsrelevante Mitteilungen werden in der Regel an die vom Kunden angegebene Kontaktadresse gesendet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstigen Kontaktwege zutreffend sind, erreichbar bleiben und dass Spamfilter, falsche Kontaktdaten oder blockierte Nachrichten die Bearbeitung nicht verhindern.
(3) Mitteilungen von NivoSec können auch über die Kommunikationswege erfolgen, über die der Kunde die Anfrage gestellt oder den Auftrag angebahnt hat. Dies gilt insbesondere bei zeitkritischen Rückfragen, fehlenden Nachweisen, Plattformantworten, Zahlungsbestätigungen durch den Zahlungsdienstleister oder bei der Abstimmung weiterer Schritte.
§ 3 Leistungscharakter
(1) Die Leistungen von NivoSec sind technische Beratungs-, Prüfungs-, Dokumentations-, Strukturierungs- und Meldeunterstützungsleistungen. NivoSec ist keine Anwaltskanzlei, keine Strafverfolgungsbehörde, kein Gericht, keine Plattform, kein Hosting-Anbieter und keine Auskunftei. Eine Vertretung vor Gericht, eine anwaltliche Rechtsberatung, die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder die Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen des Kunden erfolgen nur, wenn dies rechtlich zulässig, ausdrücklich vereinbart und von der zuständigen Stelle akzeptiert wird. Im Regelfall wird keine anwaltliche Vertretung erbracht.
(2) Die Leistungen beinhalten keine Erfolgsgarantie. NivoSec schuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, eine sorgfältige, fallbezogene Bearbeitung auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der tatsächlich verfügbaren Melde-, Prüf- und Kontaktwege. Ein bestimmtes Ergebnis, insbesondere die Löschung eines Inhalts, die Sperrung eines Profils, die Entfernung eines Suchtreffers, die Deindexierung einer URL, die Identifizierung einer Person, die Verhinderung weiterer Veröffentlichungen oder die Reaktion einer Plattform, wird nicht garantiert.
(3) Plattformen, Suchmaschinen, Hoster, Domain-Registrare, soziale Netzwerke, Messenger-Dienste, App-Stores, Foren, Bildhosting-Dienste und sonstige Dritte beziehungsweise zuständige Stellen entscheiden nach eigenen Richtlinien, gesetzlichen Vorgaben, internen Prüfprozessen und technischen Möglichkeiten. Entscheidungen von Plattformen und Dritte Stellen liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von NivoSec.
(4) Die Leistung kann eine recherchegestützte technische Prüfung, eine OSINT-gestützte Recherche, die Ermittlung und strukturierte Aufbereitung relevanter Suchtreffer, die Sicherung von Fundstellen, die Vorbereitung geeigneter Meldungen über die jeweils einschlägigen Meldewege, die Erstellung technischer Beschreibungen, die Aufbereitung von Belegen, die Kommunikation mit Abuse-Kontaktstellen und die fallbezogene Nachverfolgung der Bearbeitung, insbesondere von Statusmeldungen, Antworten und Reaktionen umfassen.
§ 4 Vorprüfung, Anfrage und Annahme des Falls
(1) Vor der Annahme eines Auftrags kann NivoSec eine kostenlose, unverbindliche Vorprüfung anbieten. Diese Vorprüfung dient ausschließlich der Einschätzung, ob der Sachverhalt auf Grundlage der mitgeteilten Informationen für eine weitere Prüfung oder Bearbeitung geeignet erscheint. Aus einer Vorprüfung entsteht kein Anspruch auf Annahme des Falls, auf eine bestimmte Bearbeitungsform oder auf ein bestimmtes Ergebnis.
(2) Der Kunde muss im Rahmen der Anfrage die für die Einschätzung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und nachvollziehbar bereitstellen. Dazu können insbesondere Links, Screenshots, Profilnamen, Plattformnamen, Zeitpunkte, Kommunikationsverläufe, Zahlungsforderungen, Drohungen, verwendete Benutzernamen, Suchbegriffe, bekannte Kontaktdaten, bereits erfolgte Meldungen und Antworten von Plattformen gehören.
(3) Eine Anfrage kann abgelehnt werden, wenn der Sachverhalt unklar, offensichtlich rechtsmissbräuchlich, technisch nicht nachvollziehbar oder außerhalb des Leistungsbereichs liegt, mit Risiken für Dritte oder Sicherheitsrisiken verbunden ist, rechtswidrige Ziele erkennen lässt oder einen Bezug zu Minderjährigen, akuten Gewaltrisiken, Hinweisen auf Selbstgefährdung oder sonstigen Notlagen aufweist, die vorrangig geeignete Notfallstellen, Polizei-, Beratungs- oder Opferhilfeeinrichtungen erfordern.
(4) Die Darstellung von Leistungsbereichen auf der Website bedeutet nicht, dass jeder Einzelfall angenommen werden kann. Insbesondere bei fehlenden Nachweisen, gelöschten Inhalten, technisch eingeschränkten Plattformen, privaten Profilen, nicht erreichbaren Quellen, ausländischen Anbietern, widersprüchlichen Angaben oder unklarer Berechtigung kann eine Bearbeitung eingeschränkt oder unmöglich sein.
§ 5 Vertragsschluss und Beauftragung
(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn NivoSec ein Angebot, eine Leistungsbestätigung oder eine sonstige Annahmeerklärung in Textform übermittelt und der Kunde dieses Angebot annimmt oder die vereinbarte Zahlung leistet, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist. Eine automatische Eingangsbestätigung, Chatantwort oder Vorprüfung stellt noch keine verbindliche Annahme eines Auftrags dar.
(2) Der Umfang des Auftrags richtet sich nach der konkreten Leistungsbeschreibung. Ist der Umfang nicht ausdrücklich festgelegt, umfasst der Auftrag nur diejenigen Maßnahmen, die zur vereinbarten Erstbearbeitung des konkret beschriebenen Falls erforderlich und angemessen sind.
(3) Nachträglich auftretende weitere Fundstellen, neue Profile, andere Plattformen, zusätzliche Täterkontakte, weitere Suchtreffer, neue Bildvarianten, wiederholte Veröffentlichungen oder geänderte Sachverhalte können zusätzliche Leistungen darstellen und gesondert vergütungspflichtig sein.
(4) Bei zeitkritischen Fällen kann der Bearbeitungsbeginn nach Auftragsannahme und Zahlungsbestätigung durch den Zahlungsdienstleister priorisiert erfolgen. Ein bestimmter Bearbeitungsbeginn oder eine feste Reaktionszeit gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 6 Beschreibung typischer Leistungsbereiche
(1) Bei Online-Erpressung und Sextortion kann NivoSec den Kunden bei der Sicherung und Ordnung digitaler Belege, der Einschätzung geeigneter Meldewege, der Vorbereitung von Meldungen, der Dokumentation von Forderungen und Drohungen sowie der Kommunikation mit Plattformen oder Abuse-Kontaktstellen unterstützen. Eine Verhandlung mit Erpressern, eine Zahlungsempfehlung, eine Ermittlungsleistung mit Zwangsbefugnissen oder eine garantierte Täteridentifizierung sind nicht geschuldet.
(2) Bei KI-generiertem oder manipuliertem Bildmissbrauch kann die Leistung die Prüfung von Hinweisen auf Manipulation, Deepfake- oder synthetische Darstellungen, die Strukturierung von Belegen, die Vorbereitung von Plattformmeldungen und die Dokumentation des Risikos umfassen. Ob ein Inhalt tatsächlich entfernt, markiert, eingeschränkt oder anderweitig behandelt wird, entscheidet die jeweilige Drittstelle.
(3) Bei Google-Suchergebnissen und Reputationsschutz kann NivoSec relevante Suchtreffer ermitteln, Fundstellen strukturieren, Suchbegriffe dokumentieren, Entfernungs- oder Deindexierungsanfragen vorbereiten und geeignete Melde- oder Kontaktwege prüfen. Eine vollständige Entfernung aus dem Internet, eine Änderung fremder Webseiten, eine dauerhafte Nichtauffindbarkeit oder eine bestimmte Ranking-Änderung wird nicht garantiert.
(4) Bei Plattformmeldungen und Monitoring kann NivoSec Inhalte auf Instagram, Facebook, TikTok, Telegram, WhatsApp, Reddit, YouTube, X und vergleichbaren Diensten prüfen und Meldungen vorbereiten, soweit geeignete Meldewege verfügbar sind. Messenger-Dienste, private Gruppen, verschlüsselte Kommunikationsbereiche, gelöschte Inhalte, temporäre Inhalte und nicht öffentlich zugängliche Profile können die Bearbeitung erheblich einschränken.
(5) Bei Hosting-, Domain- und Abuse-Meldungen kann NivoSec Hoster, Domain-Registrare, CDN-Anbieter, Bildhosting-Dienste, Forenbetreiber oder sonstige Kontaktstellen recherchieren, technische Zuordnungen nachvollziehen und prüfen und Abuse-Meldungen vorbereiten. Die Zuordnung kann durch Proxy-Dienste, Cloud-Dienste, ausländische Anbieter, unvollständige WHOIS-Daten oder technische Verschleierung erschwert sein.
(6) Bei NCII-Fällen und präventiven Schutzmaßnahmen kann NivoSec bei der Dokumentation, der Vorbereitung von Meldungen und der Prüfung hashbasierter Schutzmechanismen unterstützen. Hashbasierte Schutzmechanismen setzen regelmäßig voraus, dass bestimmte technische, persönliche und plattformspezifische Voraussetzungen erfüllt sind. Eine weltweite Verhinderung jeder Veröffentlichung ist nicht geschuldet.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle für die Bearbeitung erheblichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Er muss insbesondere offenlegen, wenn Inhalte bereits gemeldet wurden, wenn Verfahren bei Plattformen, Behörden, Anwälten oder Beratungsstellen laufen, wenn Inhalte selbst veröffentlicht oder weitergeleitet wurden oder wenn Dritte an dem Sachverhalt beteiligt sind.
(2) Der Kunde darf keine rechtswidrig beschafften Zugangsdaten, keine heimlich erlangten Inhalte, keine manipulierten Nachweise, keine unvollständigen Entlastungshinweise und keine falschen Identitäts- oder Berechtigungsangaben übermitteln. Er bestätigt, dass er zur Übermittlung der bereitgestellten Informationen berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
(3) Zugangsdaten zu Kundenkonten dürfen grundsätzlich nicht übermittelt werden. Falls ausnahmsweise ein Zugriff oder eine Kontoprüfung erforderlich erscheint, wird ein gesondertes, sicheres und auf das Erforderliche beschränktes Vorgehen abgestimmt. NivoSec kann eine Bearbeitung ablehnen, wenn eine sichere Vorgehensweise nicht möglich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Beweise nicht unnötig zu verändern. Er soll nach Möglichkeit Original-Links, vollständige Screenshots mit Datum und sichtbarer URL, Profilkennungen, Nachrichtenverläufe und technische Kontextinformationen sichern. Dies ersetzt keine forensische Beweissicherung im gerichtlichen Sinn, kann aber für Meldungen und die Dokumentation erforderlich sein.
(5) Der Kunde darf die Leistungen nicht nutzen, um andere Personen zu belästigen, einzuschüchtern, zu überwachen, unberechtigt zu identifizieren, politisch oder geschäftlich zu schädigen, Wettbewerber zu behindern, legitime Kritik zu unterdrücken oder Meldesysteme missbräuchlich zu verwenden.
§ 8 Grenzen der Bearbeitung
(1) Die Bearbeitung hängt von tatsächlichen und technischen Umständen ab. Inhalte können gelöscht, verschoben, gespiegelt, anonym veröffentlicht, automatisiert vervielfältigt, in geschlossene Gruppen verlagert oder über neue Domains erreichbar gemacht werden. Profile können privat gestellt sein, Plattformen können technisch eingeschränkt zugänglich sein und Anbieter können auf Meldungen nicht oder nur verzögert reagieren.
(2) Plattformen können Meldungen ablehnen, Inhalte entfernen, ignorieren, zusätzliche Nachweise verlangen, Profile sperren, Inhalte einschränken, Suchtreffer deindexieren oder ohne nähere Begründung keine Maßnahme ergreifen. NivoSec kann solche Entscheidungen dokumentieren und auf Wunsch weitere sinnvolle Schritte prüfen, sie aber nicht erzwingen.
(3) Bei besonders sensiblen Vorfällen mit akuter Gefahr, Minderjährigen, körperlicher Bedrohung, Stalking, Suizidankündigungen, Menschenhandel, sexueller Gewalt, Erpressung in Verbindung mit unmittelbarer Gefahr oder laufenden Straftaten sollte der Kunde unverzüglich geeignete Notfallstellen, Polizei-, Beratungs- oder Opferhilfeeinrichtungen kontaktieren. NivoSec kann solche Stellen nicht ersetzen.
(4) Eine Bearbeitung kann eingestellt oder eingeschränkt werden, wenn der Kunde nicht mitwirkt, wesentliche Informationen fehlen, Angaben widersprüchlich sind, der Kunde rechtswidrige Ziele verfolgt, Zahlungen ausbleiben, Risiken für Dritte entstehen oder die weitere Bearbeitung nach fachlicher Einschätzung nicht sinnvoll oder nicht vertretbar ist.
§ 9 Dokumentation, Berichte und Nachweise
(1) Soweit vereinbart, erstellt NivoSec eine technische Dokumentation, einen Kurzbericht, eine Fallübersicht, eine Fundstellenliste, eine Meldungsübersicht oder eine sonstige strukturierte Zusammenfassung der durchgeführten Schritte. Inhalt, Tiefe und Format richten sich nach dem Auftrag und den verfügbaren Informationen.
(2) Dokumentationen dienen der Nachvollziehbarkeit der Bearbeitung und der geordneten Kommunikation mit Plattformen, Kontaktstellen oder vom Kunden hinzugezogenen Beratern. Sie sind keine gerichtsfesten Gutachten, keine anwaltlichen Schriftsätze und keine behördlichen Ermittlungsberichte, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
(3) Screenshots, Links, Suchtreffer und sonstige Belege können sich nach der Erfassung verändern oder verschwinden. NivoSec übernimmt keine Gewähr dafür, dass externe Inhalte dauerhaft erreichbar bleiben oder dass Dritte Stellen die vorgelegten Nachweise in einer bestimmten Weise bewerten.
§ 10 Vergütung, Zahlung und Rechnungsstellung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, der Preisdarstellung auf der Website oder der individuellen Leistungsbeschreibung. Alle Preisangaben gelten vorbehaltlich der jeweils anwendbaren steuerlichen Behandlung.
(2) Soweit Vorkasse, Teilzahlung oder die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister vereinbart wurde, beginnt die verbindliche Bearbeitung grundsätzlich erst nach Auftragsannahme und Zahlungsbestätigung durch den Zahlungsdienstleister. Bei Rücklastschriften, fehlgeschlagenen Zahlungen oder nicht zuordenbaren Zahlungseingängen kann die Bearbeitung ausgesetzt werden.
(3) Zusatzleistungen, erhebliche Erweiterungen des Falls, weitere Plattformen, erneute Veröffentlichungen, zusätzliche Berichte, Übersetzungen, umfangreiche Nachrecherchen, Eilbearbeitung oder Kommunikation mit weiteren Dritte Stellen können gesondert berechnet werden, wenn sie nicht bereits im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.
(4) Rechnungen werden in elektronischer Form an die vom Kunden angegebene Kontaktadresse übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde hat Rechnungsdaten unverzüglich zu prüfen und Korrekturwünsche zeitnah mitzuteilen.
§ 11 Verbraucher, Widerruf und vorzeitiger Leistungsbeginn
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und wird der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Die konkrete Widerrufsbelehrung und ein etwaiges Muster-Widerrufsformular sind gesondert bereitzustellen und gehen diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
(2) Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass NivoSec vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Kunde bei Widerruf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen schulden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann ein Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
(3) Kulanzregelungen zur Kundenzufriedenheit, freiwillige Rückerstattungen oder individuelle Zufriedenheitsgarantien gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder auf der Website klar beschrieben sind. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit und Umgang mit sensiblen Inhalten
(1) NivoSec behandelt übermittelte Informationen, Bilder, Links, Nachrichten, personenbezogene Daten und sonstige Fallunterlagen vertraulich, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht, eine Einwilligung, eine technische Notwendigkeit oder eine berechtigte Weitergabe im Rahmen der beauftragten Bearbeitung eine Offenlegung erfordert oder rechtfertigt.
(2) Eine Weitergabe an Plattformen, Hoster, Domain-Registrare, Suchmaschinen, Abuse-Kontaktstellen, Zahlungsdienstleister, technische Dienstleister, Übersetzungsdienstleister oder sonstige beteiligte Stellen kann erforderlich sein, wenn dies zur Durchführung des Auftrags notwendig ist. Dabei wird grundsätzlich nur das weitergegeben, was für die jeweilige Meldung oder Bearbeitung erforderlich erscheint.
(3) Bei intimen, nicht einvernehmlich veröffentlichten oder besonders sensiblen Inhalten wird eine möglichst datensparsame Vorgehensweise gewählt. Gleichwohl kann eine wirksame Meldung erfordern, dass bestimmte Nachweise, URLs, Screenshots oder identitätsbezogene Angaben gegenüber der zuständigen Plattform oder Kontaktstelle offengelegt werden.
(4) Der Kunde soll keine unnötigen Kopien sensibler Inhalte versenden und keine Inhalte über unsichere Kanäle übermitteln, wenn ein sichererer Übermittlungsweg angeboten oder abgestimmt wurde. Auf Wunsch kann vor Übermittlung sensibler Daten ein geeigneter Kommunikationsweg abgestimmt werden.
§ 13 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzhinweise von NivoSec. Diese Datenschutzhinweise sind auf der Website bereitzustellen und erläutern insbesondere Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Rechte betroffener Personen und Kontaktmöglichkeiten.
(2) Für die Bearbeitung digitaler Vorfälle können personenbezogene Daten des Kunden, betroffener Personen, mutmaßlicher Täter, von Plattformprofilen, Kommunikationspartnern und sonstigen Dritten verarbeitet werden. Der Kunde darf nur solche Daten übermitteln, deren Weitergabe zur Bearbeitung erforderlich ist und zu deren Übermittlung er berechtigt ist.
(3) Sensible Fallunterlagen werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung, den Nachweis, die Abrechnung, gesetzliche Pflichten, berechtigte Interessen oder eine vereinbarte Dokumentation erforderlich ist. Sofern eine konkrete Löschfrist vereinbart wird, bleibt eine längere Speicherung zulässig, soweit gesetzliche Aufbewahrungs- oder Verteidigungsinteressen entgegenstehen.
§ 14 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Von NivoSec erstellte Texte, Meldungsentwürfe, Strukturierungen, Dokumentationen, Berichte, technische Einschätzungen, Vorlagen und sonstige Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden für den konkret beauftragten Fall genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, kommerzielle Nutzung oder Bearbeitung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der Zustimmung von NivoSec, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
(2) Der Kunde bleibt Inhaber seiner eigenen Inhalte und Unterlagen. Er räumt NivoSec die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere zur Sichtung, Bearbeitung, Strukturierung, Speicherung, Übermittlung an zuständige Stellen sowie zur Dokumentation.
(3) Vorlagen, interne Prüfmethoden, Rechercheabläufe, Textbausteine, Klassifikationen, technische Routinen und Know-how von NivoSec bleiben Eigentum von NivoSec beziehungsweise können geschützte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von NivoSec darstellen.
§ 15 Haftung
(1) NivoSec haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet NivoSec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Eine Haftung für Entscheidungen, Verzögerungen, Ablehnungen, Sperrungen, Löschungen, Nichtlöschungen, Rankingänderungen, Deindexierungen, Kontomaßnahmen, insbesondere Sperrungen oder Einschränkungen von Nutzerkonten, Kommunikationsverhalten oder technische Störungen von Plattformen, Suchmaschinen, Hostern, Domain-Registraren, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen Dritten Stellen besteht nur, soweit NivoSec diese Umstände nach gesetzlichen Maßstäben zu vertreten hat.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, bei akuten Gefahren, Straftaten, Drohungen, körperlichen Risiken, einem Bezug zu Minderjährigen oder Hinweisen auf Selbstgefährdung unverzüglich geeignete Notfallstellen, Polizei-, Beratungs- oder Opferhilfeeinrichtungen einzuschalten. NivoSec übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dadurch entstehen, dass solche Stellen nicht oder verspätet kontaktiert werden.
(4) Für Datenverlust haftet NivoSec nur, soweit der Schaden auch bei angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre oder NivoSec den Datenverlust nach gesetzlichen Maßstäben zu vertreten hat.
§ 16 Unzulässige Nutzung der Website
(1) Die Website und die Kontaktwege dürfen nicht für rechtswidrige, missbräuchliche, belästigende, automatisierte oder mit Sicherheitsrisiken verbundene Zwecke genutzt werden. Untersagt sind insbesondere Angriffe auf technische Systeme, unbefugte Datenerhebung, Massenanfragen, Spam, Scraping, Manipulation von Formularen, Übermittlung von Schadsoftware und die missbräuchliche Meldung rechtmäßiger Inhalte.
(2) NivoSec kann Anfragen sperren, löschen, nicht beantworten oder an geeignete Stellen verweisen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Gefahren, rechtswidrige Ziele, falsche Angaben oder eine unzumutbare Inanspruchnahme bestehen.
§ 17 Änderungen der Bedingungen
(1) NivoSec kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies rechtlich zulässig ist. Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Bedingungen, sofern keine wirksame Änderung vereinbart wird.
(2) Änderungen werden auf der Website veröffentlicht oder dem Kunden in Textform mitgeteilt, soweit dies nach Art der Änderung, Vertragsbeziehung oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht, das nach den einschlägigen gesetzlichen Kollisionsnormen anwendbar ist. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.
(2) Gerichtsstandsregelungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann ein besonderer Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften vereinbart werden.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Die deutsche Fassung ist maßgeblich, soweit keine andere Sprachfassung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit.