Was tun bei sexualisierten KI-Bildern oder Deepfakes der eigenen Person?
Inhaltsverzeichnis
- 1Was sollte unmittelbar dokumentiert werden?
- 2Was gilt bei möglicherweise minderjährigen Personen?
- 3Wie meldet man das Bild bei einer Plattform?
- 4Kann StopNCII bei einem synthetischen Bild helfen?
- 5Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?
- 6Welche zivil- und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten bestehen?
- 7Wie geht man gegen Suchtreffer und weitere Kopien vor?
- 8Wie lässt sich die unmittelbare Belastung verringern?
- 9Wie unterstützen wir bei sexualisierten Deepfakes?
Ein sexualisiertes KI-Bild kann eine reale Person nackt, teilweise nackt oder bei einer intimen Handlung zeigen, obwohl es keine entsprechende Aufnahme gab. Die Darstellung ist synthetisch, die Belastung und die Folgen für die betroffene Person sind jedoch real. Niemand ist für den Missbrauch verantwortlich, weil zuvor ein gewöhnliches Foto veröffentlicht wurde.
Die ersten Schritte sind: Fundstelle sichern, Inhalt und Konto melden, weitere Kopien erfassen und bei Drohungen oder Geldforderungen die Polizei einschalten. Das verwendete KI-Modell muss dafür in der Regel nicht zuerst zweifelsfrei bestimmt werden.
Was sollte unmittelbar dokumentiert werden?
Kopieren Sie die vollständige URL des Beitrags, Profils oder der Website. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Nutzernamen und den sichtbaren Begleittext. Fertigen Sie Screenshots an, auf denen die Fundstelle und der notwendige Kontext zu erkennen sind.
Bei Drohungen oder Erpressung sollten zusätzlich der Gesprächsverlauf, Forderungen, Zahlungsadressen, Kontodaten und Verweise auf weitere Konten gesichert werden. Blockieren Sie den Täter erst nach dieser Dokumentation. Antworten Sie nicht mit weiteren intimen Bildern und zahlen Sie nicht allein aufgrund eines Löschversprechens.
Verbreiten Sie das Bild nicht selbst zu Beweiszwecken an Freunde oder mehrere Beratungsstellen. Für eine Meldung genügen häufig URL und Screenshot; eine Datei sollte nur übermittelt werden, wenn der offizielle Meldeweg sie tatsächlich benötigt.
Was gilt bei möglicherweise minderjährigen Personen?
Wenn die dargestellte Person minderjährig sein könnte, sollten keine zusätzlichen Kopien angefertigt, gespeichert oder weitergeleitet werden. Das gilt auch dann, wenn die Darstellung synthetisch wirkt. Dokumentieren Sie die Fundstelle, ohne das Material weiterzuverbreiten, und wenden Sie sich unverzüglich an die Plattform und die Polizei.
Für Erwachsene und Minderjährige gelten bei Hash-Diensten und Meldestellen unterschiedliche Voraussetzungen. StopNCII richtet sich an Personen, die in der betreffenden Darstellung über 18 Jahre alt sind. Für Darstellungen aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag ist dieser Dienst nicht der passende Weg.
Wie meldet man das Bild bei einer Plattform?
Nutzen Sie die Meldefunktion direkt am Inhalt und wählen Sie eine möglichst genaue Kategorie, etwa nicht einvernehmliche intime Inhalte, sexualisierte Darstellung, Verletzung der Privatsphäre, Belästigung oder Identitätsnachahmung. Wird ein gefälschtes Profil verwendet, sollte dieses zusätzlich gemeldet werden.
Viele Plattformen bieten neben der gewöhnlichen Community-Meldung ein Formular für Datenschutz- oder Rechtsverletzungen. In der EU kann rechtswidriger Inhalt außerdem über den Meldeweg nach dem Digital Services Act angezeigt werden. Geben Sie dabei die konkrete URL und eine verständliche Begründung an.
Bewahren Sie Bestätigungsmails, Vorgangsnummern und Entscheidungen auf. Wird eine Meldung abgelehnt, prüfen Sie, ob die Fundstelle, die eigene Betroffenheit oder der gewählte Meldegrund unklar war. Eine widersprüchliche neue Meldung unter mehreren unpassenden Kategorien kann die Prüfung erschweren.
Kann StopNCII bei einem synthetischen Bild helfen?
StopNCII akzeptiert nach seinen Teilnahmebedingungen auch synthetische, gefälschte oder generierte intime Bilder, sofern die dargestellte Person die Voraussetzungen erfüllt und Zugriff auf die betreffende Datei hat. Der Dienst erzeugt auf dem Gerät einen digitalen Fingerabdruck; die Bild- oder Videodatei selbst verlässt dabei nach Angaben des Dienstes das Gerät nicht.
Teilnehmende Plattformen können nach übereinstimmenden Fingerabdrücken suchen und Inhalte nach ihren Regeln prüfen. StopNCII deckt nicht das gesamte Internet ab. Websites und Plattformen, die nicht teilnehmen, werden dadurch nicht automatisch erfasst.
Für einen synthetischen Deepfake wird die missbräuchliche intime Datei verwendet, nicht das gewöhnliche Ausgangsfoto, das möglicherweise zur Erstellung diente. Auch veränderte Varianten können neue oder abweichende Meldungen erfordern.
Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?
Eine Strafanzeige kommt insbesondere bei Erpressung, Nötigung, Bedrohung, Stalking oder anderen möglichen Straftaten in Betracht. Übergeben Sie der Polizei die gesicherten Fundstellen, Nachrichten, Nutzernamen und Zahlungsdaten. Bei unmittelbarer Gefahr ist der Notruf der richtige Weg.
Ob die Herstellung oder Verbreitung eines konkreten synthetischen Bildes einen Straftatbestand erfüllt, hängt von Darstellung, Kontext und Verhalten des Täters ab. Nicht jede Norm für echte Bildaufnahmen lässt sich ohne Weiteres auf ein vollständig erzeugtes Bild übertragen. Eine genaue rechtliche Einordnung sollte deshalb nicht durch pauschale Paragraphenangaben ersetzt werden.
Die Strafanzeige sorgt nicht automatisch für die Entfernung aller Online-Kopien. Ermittlungen und Löschungsmaßnahmen sind getrennte Vorgänge; Meldungen an Plattformen, Websitebetreiber und Suchmaschinen können parallel erforderlich sein.
Welche zivil- und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Je nach Fall können das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und Datenschutzrecht betroffen sein. Wurde ein geschütztes Ausgangsfoto übernommen, kann zusätzlich Urheberrecht eine Rolle spielen. Das eigene Gesicht allein macht die betroffene Person jedoch nicht automatisch zur Urheberin des verwendeten Fotos.
Mögliche Ziele sind Unterlassung, Löschung, Auskunft oder Schadensersatz. Welche Ansprüche bestehen und gegen wen sie gerichtet werden können, hängt von der identifizierbaren Person, der Veröffentlichung, dem Betreiber und dem jeweiligen Recht ab.
Bei dringenden gerichtlichen Maßnahmen kann langes Zuwarten nachteilig sein. Ob eine Abmahnung oder eine einstweilige Verfügung sinnvoll ist, sollte anhand der konkreten Fundstellen anwaltlich geprüft werden.
Wie geht man gegen Suchtreffer und weitere Kopien vor?
Die Entfernung eines Beitrags beseitigt keine Kopien auf anderen Konten oder Websites. Führen Sie deshalb eine Übersicht mit Plattform, URL, Konto, Datum und Vorgangsnummer. Jede neue Fundstelle sollte eindeutig zugeordnet werden.
Erscheint das Bild in einer Suchmaschine, kann der konkrete Suchtreffer gemeldet werden. Eine Ausblendung aus der Suche löscht die Datei nicht von der Ursprungsseite. Quelle und Suchmaschine müssen daher gegebenenfalls getrennt angesprochen werden.
Reagiert eine eigenständige Website nicht, kann eine Meldung an den Hosting-Anbieter sinnvoll sein. Ein Domain-Registrar ist nicht automatisch für den Inhalt verantwortlich und daher nicht in jedem Fall der erste Ansprechpartner.
Wie lässt sich die unmittelbare Belastung verringern?
Bitten Sie eine vertrauenswürdige Person, bei der Dokumentation oder bei der Kontrolle neuer Fundstellen zu helfen, wenn Sie den Inhalt nicht wiederholt ansehen möchten. Der Kreis sollte klein bleiben, damit das Material nicht weiterverbreitet wird.
Wenn Arbeitgeber, Familie oder andere konkrete Empfänger bedroht werden, kann eine kurze sachliche Vorabinformation sinnvoll sein. Sie sollte erklären, dass manipulierte Inhalte kursieren, ohne das Bild selbst erneut zu versenden.
Bei starker psychischer Belastung können Opferberatungsstellen, psychotherapeutische Hilfe oder eine Krisenhilfe unterstützen. Diese Unterstützung ist unabhängig davon sinnvoll, ob bereits ein Strafverfahren oder eine Löschungsanfrage läuft.
Wie unterstützen wir bei sexualisierten Deepfakes?
Wir erfassen die bekannten Fundstellen und sichern URLs, Konten, Nachrichten und Vorgangsnummern. Anschließend trennen wir Plattformmeldungen, Suchmaschinenanträge, Beschwerden an Websitebetreiber und mögliche strafrechtliche Schritte.
Hash-Dienste und spezielle Meldewege werden nur eingesetzt, wenn die Teilnahmebedingungen und der konkrete Inhalt dazu passen. Persönlichkeits-, Datenschutz- und Urheberrechtsargumente werden nicht miteinander vermischt.
Ist eine rechtliche oder forensische Bewertung erforderlich, stimmen wir die weiteren Schritte mit den zuständigen Anwälten oder Fachleuten ab. Sensible Dateien werden dabei nur an Stellen übermittelt, die sie für den jeweiligen Vorgang tatsächlich benötigen.